Optische Sensoren in Explosionsschutz – Zone 1
Durckereien des Tief- oder Flexodrucks, die mit explosionsfähigen Lösemitteln in Farben und Reinigern umgehen, müssen sich dem Thema Explosionsschutz neu stellen. Denn mit in Kraft treten der aktuellen Betriebssicherheitsverordnung Anfang 2009 muss der Betreiber, in diesem Fall die Druckerei, ein Explosionsschutzdokument erstellen und eine Zoneneinteilung vornehmen.
Bei Explosionsgefahr denken wir bislang an klassische Zündquellen wie Strom, Funken oder Feuer. Inzwischen hat man aber auch die Zündgefahr des Lichts, insbesondere die fokussierte Strahlung als potentielle Zündgefahr betrachtet. Wie einfach ist es doch Sonnenstrahlen durch eine Lupe auf einen Brennfleck zu bündeln und ein Feuer zu entfachen. Nichts anderes passiert, wenn die Strahlung von künstlichem Licht verwendet wird. Durch den technischen Fortschritt sind die Strahlungsquellen immer leistungsstärker geworden, so dass grundsätzlich gefährliche Zündenergie entstehen kann.
Seit August 2008 ist die Norm DIN EN 60079-28 „Schutz von Einrichtungen und Übertragungssystemen, die mit optischer Strahlung arbeiten“ anzuwenden. Diese Tatsache ist bei vielen Anwendern und Inverkehrbringern wenig bekannt. Ob ein Gerät oder Bauteil zugelassen ist, ist an der Kennzeichnung ‚op is’ für ‚optisch eigensicher’ zu erkennen. Diese Kennzeichnung garantiert, dass alle Strahlungsquellen (Lampen, LEDs, Laser oder Lichtleiter) im EX-Bereich eine maximale zulässige Bestrahlungsstärke nicht überschreiten.
eltromat hat sich diesem Thema gewidmet und ist inzwischen mit zugelassenen optischen Sensoren in Form von Lichtleitern und Kameras für Zone 1 am Markt vertreten.
Bild A zeigt den Markensensor Typ RSH mit faseroptischem Abtastkopf.
Nach aufwendigen Zulassungsverfahren durch Zertifizierungsinstitute ist der erste Schritt zum gefahrlosen Inverkehrbringen gemacht. Darüber hinaus wird, um den hohen Anforderungen für alle gelieferten Sensoren zu entsprechen, jeder Sensor einer Einzelprüfung unterzogen. Dieses Vorgehen garantiert dem Kunden ein hohes Maß an Sicherheit und Qualität.
Ebenfalls geändert hat sich die Ex-Kennzeichnung nach Geräte-Richtlinie 94/9/EG (ATEX). Zur konkreten Umsetzung der Richtlinie gibt es eine Reihe von Normen, die Schutzprinzipien durch verschiedene Zündschutzarten beschreiben. Hierzu gehören unter anderem Überdruckkapselung, druckfeste Kapselung, erhöhte Sicherheit und Eigensicherheit. Die gesamte Normenreihe der Zündschutzarten ist in den letzten Jahren nach und nach in eine weltweit gültige Normenreihe überführt worden, zu der beispielsweise auch die oben angesprochene DIN EN 60079-28 gehört. Die europäischen Vorgänger werden damit ersetzt. Im Zuge dieser Internationalisierung hat sich auch die Kennzeichnung der Geräte geändert. Aus bisher ‚EEx’ ist ‚Ex’ geworden. Anwender können hieran erkennen, ob es sich um ein aktuell zertifiziertes Gerät handelt.
Wichtig ist die sorgfältige Beschäftigung mit dem Thema und die angemessene Auswahl an Geräten in der explosionsgefährdeten Zone. Sollte es zum Schadensfall kommen, ist der Betreiber in der Nachweispflicht. Dann sollten alle Geräte passend zugelassen sein, auch wenn sie nicht die Ursache für den Schadensfall sind.




